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Hausanschluss

Wer baut, hat viel um die Ohren. Wir unterstützen Sie in dieser aufregenden Phase. In unserem Service-Portal leiten wir Sie Schritt für Schritt zur Beantragung Ihres Hausanschlusses für die Trinkwasserversorgung und Ihres Grundstücksanschlusses für die Abwasserentsorgung.

Unser Tipp: Beantragen Sie Ihren Hausanschluss rechtzeitig vor Baubeginn und planen Sie eine Bearbeitungszeit von bis zu sechs Wochen ein.

Wenn Sie vor Antragstellung eine Leitungsauskunft benötigen, können Sie diese bei uns anfordern, oder über das Online-Leitungsportal infrest.de anfordern. Die Leitungsauskunft bietet Kunden, die entsprechende Bauvorhaben planen, wichtige Informationen über die Lage der Netze.

Hausanschluss

Hausanschluss

Technische Informationen

Ein Grundstück - Ein Hausanschluss

Jedes Grundstück wird über einen Hausanschluss mit einem Wasserzähler versorgt. Sollten mehrere Grundstücke hintereinander liegen und nicht unmittelbar an einer Versorgungsleitung liegen, ist auch eine gemeinsame Zuleitung möglich.

Ihr Grundstück - Ihre Leitung

Der Teil des Hausanschlusses von der Grundstücksgrenze bis zum Wasserzähler gehört Ihnen. Sie tragen die Kosten für die Unterhaltung und Erneuerung. Der Teil des Hausanschlusses von der Versorgungsleitung in der Straße bis zur Grundstücksgrenze und der Wasserzähler sind Eigentum der Berliner Wasserbetriebe, die auch für die Instandhaltung dieses Teils verantwortlich sind.

Bestes Wasser durch geprüfte Leitungen

Für Hausanschlussleitungen mit einem Durchmesser von 32 bis 50 mm werden Kunststoffrohre aus Polyethylen (PE-HD) verwendet. Für Leitungen ab 80 mm Durchmesser Rohre aus modernem Gusseisen.

Der Anschluss vom Fachmann

Sämtliche Arbeiten am Hausanschluss werden von uns oder unseren Vertragsfirmen ausgeführt. Ähnliches gilt für Arbeiten an Ihrer Anlage nach dem Wasserzähler: Nur Unternehmen, die im Installateurverzeichnis der Berliner Wasserbetriebe eingetragen sind, dürfen an Ihrer Hausinstallation arbeiten. Dies geschieht zum Schutz des Lebensmittels Trinkwasser.

Diese und weitere Bestimmungen sind im Detail in den Satzungen geregelt.

Grundstücksanschluss

Grundstücksanschluss

Fragen Sie Ihren Abwasseranschluss rechtzeitig vor Baubeginn an und planen Sie eine Bearbeitungszeit von bis zu sechs Wochen ein. Informieren Sie sich zudem frühzeitig über die Bedingungen für eine Regenwassereinleitung und stellen Sie hierzu eine Voranfrage. Maßgebend sind die Einleitbegrenzungen des Landes Berlin sowie die Leistungsfähigkeit der Kanäle. Grundsätzlich sollte das auf Ihrem Grundstück anfallende Niederschlagswasser vor Ort bewirtschaftet werden. Informationen rund um die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung finden Sie hier sowie auf der Seite der Berliner Regenwasseragentur.

Alle notwendigen Antragsunterlagen zum Grundstücksanschluss an unser Entwässerungsnetz stellen wir Ihnen bereit. Bitte füllen und drucken Sie diese aus und reichen Sie sie zusammen mit folgenden Unterlagen bei uns ein:

  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Auflassungsvormerkung oder Grundbuchauszug)
  • Vollmacht des Grundstückeigentümers (bei abweichenden Antragstellern)
  • Kopie des amtlichen Lageplans mit Angaben über die gewünschte Lage des Hauskastens im Maßstab 1:200
Regenwassereinleitung

Hinweise zur Regenwassereinleitung

Mit dem Hinweisblatt zur „Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin (BReWa-BE)“  vom Juli 2021 hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Vorgabe gemacht, dass in Zukunft nur noch so viel Niederschlagswasser in die Kanalisation oder Gewässer eingeleitet werden darf, wie von den Grundstücken im „natürlichen“ Zustand (d. h. ohne Bebauung oder Versiegelung) abfließen würde.

Bei Bauvorhaben im Einzugsbereich der Mischkanalisation sind Regenwassereinleitungen grundsätzlich nicht mehr möglich. Nur in begründeten Ausnahmefällen werden Regenwassereinleitungen durch die Berliner Wasserbetriebe zugelassen und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten weitgehende Einleitbeschränkungen ausgesprochen.

Ist in Einzugsbereich der Regenwasserkanalisation oder bei Direkteinleitungen eine vollständige Bewirtschaftung des Regenwassers auf dem Grundstück aufgrund objektiver Rahmenbedingungen nicht umsetzbar, ist dies in Form eines Fachgutachtens zu begründen.

Die Einleitbegrenzungen gelten für alle Neubauten oder wesentliche Umnutzungen von Grundstücken. Diese Vorgaben stehen im Einklang mit dem Berliner Wassergesetz, das eine Bewirtschaftung von Niederschlagswasser am Ort des Anfalls vorsieht. Weiterführende Informationen zu den aktuell geltenden Einleitvorgaben finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Welche Vorteile eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung bringt und wie sie umgesetzt werden kann, erfahren Sie hier sowie auf der Seite der Berliner Regenwasseragentur.

Bitte beachten Sie: Wenn die Kapazität der vorhandenen öffentliche Regen- oder Mischwasserkanalisation bereits vollständig ausgeschöpft ist, kann Ihnen eine Regenwassereinleitung auch gänzlich untersagt werden. Durch Sie als Grundstückseigentümer ist aber in jedem Fall sicherzustellen, dass das anfallende Niederschlagswasser schadlos auf Ihrem eigenen Grundstück zurückgehalten wird und somit auch ein Schutz vor Überflutungen bei Starkregen gegeben ist.

Unser Tipp: Wir empfehlen Bauherren und Planern, sich frühzeitig über die Bedingungen für eine Regenwassereinleitung in die öffentliche Kanalisation zu informieren und eine Voranfrage zur Regenwassereinleitung zu stellen (siehe unten).

Eine frühzeitige Voranfrage bietet den Vorteil, dass sich notwendige Anforderungen an den Umgang mit Niederschlagswasser auf Ihrem Grundstück leichter integrieren lassen, da die Planungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht so weit fortgeschritten sind und die von uns getätigten Angaben noch rechtzeitig einfließen können.

Diese Empfehlung richtet sich auch an öffentliche oder private Vorhabenträger (z. B. Senats-/Bezirksverwaltung, Investoren), die in den Prozess zur Aufstellung eines Bebauungsplans eingebunden sind. So frühzeitig wie möglich sollten die Bedingungen zur Regenwassereinleitung abgefragt und die Möglichkeiten einer dezentralen Regenwasserbewirtschaftung durch Fachplaner überprüft werden, um geeignete Flächen für die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung im Zuge des Bebauungsplanverfahrens planungsrechtlich zu sichern.

 

Leitungsauskunft

Leitungsauskunft

Mit der Leitungsauskunft bieten wir Kunden, die entsprechende Bauvorhaben planen, wichtige Informationen über die Lage der Netze. Dies bedeutet konkret, dass Sie über die Leitungsauskunft der Berliner Wasserbetriebe Lagepläne von Wasserleitungen, Kanälen, Abwasserdruckrohrleitungen und deren Netzanschlüssen erhalten können.

Standard-Auskunft
Auskunftsmedium: Bei einer Standardauskunft wird eine PDF-Datei automatisch generiert.
Maßstab: Der Auszug wird im Maßstab 1:500 ausgegeben

Online-Auskunft
Leitungsauskünfte werden über das Internetportal infrest-Infrastruktur eStraße erteilt. Über dieses Portal können Unternehmen und Privatpersonen Leitungsauskünfte bei allen Netzbetreibern einholen oder Leitungsauskünfte zu den Netzen der Berliner Wasserbetriebe beantragen.

Entnahme und Einleitung von Grundwasser

Entnahme und Einleitung von Grund

Informationen zur Entnahme und Einleitung von Grundwasser finden Sie auf der folgenden Seite.

Bauwasseranschluss

Bauwasseranschluss

Bauwasser ist Trinkwasser, das wir ausschließlich für bauliche Zwecke bereitstellen. Dazu richten wir Ihnen gern einen Bauwasseranschluss ein. Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben, prüfen wir Ihre örtlichen Gegebenheiten. Die Installation führt dann eine unserer fachlich versierten Rohrnetzbetriebsstellen aus.

Ist es nicht möglich, einen Bauwasseranschluss zu legen, können Sie ein Standrohr bei uns anfordern. Zu weiteren Versorgungsmöglichkeiten beraten wir Sie gern.

Bitte beachten Sie:
Der Preis für einen Bauwasseranschluss beinhaltet die Aufwendungen für die Bereitstellung und den Einbau des Anschlusses, nicht jedoch die Herstellung der Verbindung zur Wasserversorgungsleitung.

Überprüfung von Grundstücksanschlüssen

Überprüfung von Grundstücksanschlüssen

Bei Ihnen treten Abflussbehinderungen auf oder Sie wollen Ihr Gebäude modernisieren? Wir überprüfen gern die Betriebsfähigkeit Ihres Grundstücksanschlusses. Denn: Grundstücksanschlüsse in einem betriebsfähigen Zustand gewährleisten eine reibungslose Ableitung Ihres Abwassers.

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