Zum Hauptinhalt springen

Dichtheitsprüfung von Grundstücksanschlüssen (Abwasser)

Abwasser kann durch undichte Leitungen ins Grundwasser gelangen und die Trinkwasservorkommen gefährden. Das bundesweit geltende Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet deshalb nicht nur öffentliche Kanalnetzbetreiber, sondern auch private Grundstückseigentümer dazu, den einwandfreien Zustand aller Abwasserleitungen sicherzustellen.

In Berlin besteht eine ausdrückliche Pflicht zur Dichtheitsprüfung in den Wasserschutzgebieten. Denn hier wird Grundwasser für die Trinkwasserversorgung gewonnen.

Laut Wasserschutzgebietsverordnung ist je nach Schutzzone II , III bzw. IIIA und IIIB ein bestimmter Prüfturnus festgelegt. Die Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist für die Überwachung dieser Regelung zuständig. Sie kann sich entsprechende Nachweise vom Eigentümer vorlegen lassen. Da Sie als Eigentümer für die Folgen einer nicht erkannten Beschädigung haften, empfehlen wir Ihnen dringend, den Grundstücksanschluss von uns auf Dichtheit prüfen zu lassen.

Wir bieten Ihnen die Zustands- und Funktionsprüfung von Grundstücksanschlüssen - unabhängig von den Eigentumsverhältnissen - kostenlos an. Dies allerdings nur, wenn Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet und den oben genannten Schutzzonen liegt.

Schäden an Grundstücksanschlüssen, die z.B. durch Wurzeleinwuchs entstanden sind, muss der jeweilige Eigentümer erneuern lassen und die Kosten dafür selbst tragen.

Wir informieren alle Kunden für deren Grundstücksanschluss eine Dichtheitsprüfung notwendig ist und vereinbaren rechtzeitig einen Termin. Für die Überprüfung Ihrer Grundleitungen sind Sie eigenständig verantwortlich. Sie haben Fragen? Wir sind gern für Sie da.

Kontakt

Verwandte Themen