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Wasserzähler

Wasserzähler im Überblick

Wasserzähler im Überblick

Eigenes Haus mit Garten oder Mietwohnung - je nach Wohnsituation werden unterschiedliche Wasserzähler genutzt. Nicht leicht hier den Überblick zu behalten, zumal je nach Zähler die Zuständigkeiten variieren. Wir bringen Licht ins Dunkel der Zählerlandschaft und hoffen Ihnen damit einen guten Überblick zu geben.

  1. Hauptwasserzähler
    Mit dem bei Ihnen installierten Hauptwasserzähler messen wir die Gesamtwassermenge, die Sie von uns beziehen. Auf dieser Grundlage ermitteln wir sowohl Ihr Trinkwasserentgelt als auch die Abwassergebühr. Die Größe des Wasserzählers richtet sich nach dem Wasserbedarf des Nutzers. Die Mengengebühr steht in Abhängigkeit zur Größe Ihres Zählers. Ob der bei Ihnen installierte Wasserzähler eine angemessene Größe hat, prüfen* wir gern kostenlos anhand Ihrer individuellen Verbrauchssituation.*
  2. Privater Wasserzähler (Zwischenzähler)
    Der private Wasserzähler ist ein Zähler, den Sie zusätzlich einsetzen können. Er erfasst Trinkwasser, das Sie für die Bewässerung Ihres Gartens nutzen und damit nicht als Abwasser in die Kanalisation einleiten. Ihr Vorteil: Für die Wassermenge, die Sie nachweislich im Garten verregnen, fallen keine Entwässerungskosten an. Der private Wasserzähler muss gesondert bei uns beantragt werden. Unseren Antrag finden Sie hier

    Bitte beachten Sie: Ihren privaten Wasserzähler können wir nur dann anerkennen, wenn sie durch einen im Installateurverzeichnis der Berliner Wasserbetriebe eingetragenen Betrieb eingebaut wurden.
  3. Wohnungswasserzähler
    Oft getrennt für Warm- und Kaltwasser – Wohnungswasserzähler erfassen Ihren persönlichen Verbrauch in gemieteten Wohneinheiten, damit Sie diesen stets im Blick haben. Für den Wohnungswasserzähler ist ihr Vermieter oder Ihre Wohnungsbaugesellschaft verantwortlich.

*Das Tarifsystem für Trinkwasser und Abwasser besteht aus einer Grundgebühr und einer Mengengebühr pro 1000 Liter. Die Grundgebühr wird pro Tag in Abhängigkeit von der Größe des Hauptwasserzählers (Qn / Q3) und der jährlich über diesen Anschluss abgerechneten Menge erhoben. Je nach Zählergröße gibt es unterschiedliche Mengenstufen. Die Mengengebühr richtet sich allein nach dem verbrauchten Trinkwasser. Die Bewertung der Wasserzählergröße basiert auf den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DVGW-Merkblatt W 406 und DIN 1988-300).

Zählerwechsel

Zählerwechsel

Hauptwasserzähler

Wasserzähler unterliegen den Bestimmungen des Eichgesetzes. Demnach müssen Kaltwasserzähler spätestens nach sechs Jahren ausgewechselt werden. Für den Austausch Ihres Hauptwasserzählers sind die Berliner Wasserbetriebe verantwortlich. Kosten entstehen hier nicht. 

Für einen reibungslosen und schnellen Ablauf der Arbeiten, teilen Sie uns bitte Ihren Ansprechpartner oder alternativ eine volljährige Person Ihres Vertrauens vor Ort mit, die uns den Zugang zum Zähler ermöglicht. Sorgen Sie dafür, dass die Wasserzähleranlage sauber und frei zugänglich ist. Schächte sind zum vereinbarten Termin vorher zu reinigen und vorhandenes Wasser abzupumpen.

Die Auswechselung des Hauptwasserzählers erfolgt in der Servicezeit zwischen 08:00 und 14:00 Uhr.

Austausch des privaten Wasserzählers (Zwischenzähler)

Für Ihren privaten Wasserzähler (Zwischenzähler) sind Sie als Eigentümer verantwortlich. Sofern ihr Zwischenzähler bei uns registriert und die Eichgültigkeit noch nicht abgelaufen ist, bieten wir ihnen an, im Rahmen der Auswechselung Ihres Hauptwasserzählers, ihren privaten Wasserzähler gleich mit zu wechseln. Gerne unterbreiten wir Ihnen vor der Hauptwasserzählerwechselung hierfür ein Angebot. Wenn Sie damit einverstanden sind, senden Sie es uns unterschrieben zurück.

Erfolgt die Auswechselung Ihres privaten Wasserzählers zusammen mit dem Wechsel des Hauptwasserzählers, berechnen wir Ihnen 88,66 Euro (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Es entstehen keine Anfahrtskosten.

Nach dem Zählerwechsel nehmen wir die Daten Ihres alten und neuen Zählers in unser Abrechnungssystem auf. So entstehen keinerlei Lücken in Ihrer Verbrauchsabrechnung. Natürlich können Sie auch ein Installationsunternehmen aus der Liste unserer lizensierten Vertragspartner beauftragen.

Zählerstandseingabe

Zählerstandseingabe

Ihren aktuellen Zählerstand können Sie als Kund:in direkt in unserem Kundenportal online übermitteln.

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