Eigenes Haus mit Garten oder Mietwohnung - je nach Wohnsituation werden unterschiedliche Wasserzähler genutzt. Nicht leicht hier den Überblick zu behalten, zumal je nach Zähler die Zuständigkeiten variieren. Wir bringen Licht ins Dunkel der Zählerlandschaft und hoffen Ihnen damit einen guten Überblick zu geben.
*Das Tarifsystem für Trinkwasser und Abwasser besteht aus einer Grundgebühr und einer Mengengebühr pro 1000 Liter. Die Grundgebühr wird pro Tag in Abhängigkeit von der Größe des Hauptwasserzählers (Qn / Q3) und der jährlich über diesen Anschluss abgerechneten Menge erhoben. Je nach Zählergröße gibt es unterschiedliche Mengenstufen. Die Mengengebühr richtet sich allein nach dem verbrauchten Trinkwasser. Die Bewertung der Wasserzählergröße basiert auf den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DVGW-Merkblatt W 406 und DIN 1988-300).
Wasserzähler unterliegen den Bestimmungen des Eichgesetzes. Demnach müssen Kaltwasserzähler spätestens nach sechs Jahren ausgewechselt werden. Für den Austausch Ihres Hauptwasserzählers sind die Berliner Wasserbetriebe verantwortlich. Kosten entstehen hier nicht.
Für einen reibungslosen und schnellen Ablauf der Arbeiten, teilen Sie uns bitte Ihren Ansprechpartner oder alternativ eine volljährige Person Ihres Vertrauens vor Ort mit, die uns den Zugang zum Zähler ermöglicht. Sorgen Sie dafür, dass die Wasserzähleranlage sauber und frei zugänglich ist. Schächte sind zum vereinbarten Termin vorher zu reinigen und vorhandenes Wasser abzupumpen.
Die Auswechselung des Hauptwasserzählers erfolgt in der Servicezeit zwischen 08:00 und 14:00 Uhr.
Für Ihren privaten Wasserzähler (Zwischenzähler) sind Sie als Eigentümer verantwortlich. Sofern ihr Zwischenzähler bei uns registriert und die Eichgültigkeit noch nicht abgelaufen ist, bieten wir ihnen an, im Rahmen der Auswechselung Ihres Hauptwasserzählers, ihren privaten Wasserzähler gleich mit zu wechseln. Gerne unterbreiten wir Ihnen vor der Hauptwasserzählerwechselung hierfür ein Angebot. Wenn Sie damit einverstanden sind, senden Sie es uns unterschrieben zurück.
Erfolgt die Auswechselung Ihres privaten Wasserzählers zusammen mit dem Wechsel des Hauptwasserzählers, berechnen wir Ihnen 88,66 Euro (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Es entstehen keine Anfahrtskosten.
Nach dem Zählerwechsel nehmen wir die Daten Ihres alten und neuen Zählers in unser Abrechnungssystem auf. So entstehen keinerlei Lücken in Ihrer Verbrauchsabrechnung. Natürlich können Sie auch ein Installationsunternehmen aus der Liste unserer lizensierten Vertragspartner beauftragen.
Ihren aktuellen Zählerstand können Sie als Kund:in direkt in unserem Kundenportal online übermitteln.