Mit dem Hinweisblatt zur „Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin (BReWa-BE)“ vom Juli 2021 hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Vorgabe gemacht, dass in Zukunft nur noch so viel Niederschlagswasser in die Kanalisation oder Gewässer eingeleitet werden darf, wie von den Grundstücken im „natürlichen“ Zustand (d. h. ohne Bebauung oder Versiegelung) abfließen würde.
Bei Bauvorhaben im Einzugsbereich der Mischkanalisation sind Regenwassereinleitungen grundsätzlich nicht mehr möglich. Nur in begründeten Ausnahmefällen werden Regenwassereinleitungen durch die Berliner Wasserbetriebe zugelassen und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten weitgehende Einleitbeschränkungen ausgesprochen.
Ist im Einzugsbereich der Regenwasserkanalisation oder bei Direkteinleitungen eine vollständige Bewirtschaftung des Regenwassers auf dem Grundstück aufgrund objektiver Rahmenbedingungen nicht umsetzbar, ist dies in Form eines Fachgutachtens zu begründen.