Aus Grundwasser gewinnen wir unser Trinkwasser. Es ist ein wichtiges und geschütztes Ökosystem, das behördlich überwacht wird. Deshalb sind die Entnahme und die Einleitung von Grundwasser in die Kanalisation genehmigungspflichtig.
Menschliche Aktivitäten können sich negativ auf die Qualität des Grundwassers auswirken. Wenn Sie z. B. bei Baumaßnahmen Grundwasser entnehmen möchten, ist zuvor die Genehmigung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einzuholen.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Grundwasser in die Kanalisation einzuleiten und zeigen Ihnen in drei Schritten, was dafür zu tun ist:
Grundwasser, das in die Schmutz- und Mischwasserkanalisation eingeleitet wird, durchläuft den Prozess der Abwasserreinigung, bevor es in den natürlichen Wasserkreislauf zurückfließt. Daher wird hier die Schmutzwassergebühr erhoben. Für die Einleitung von Grundwasser in die Regenkanalisation wird Verwaltungskosten erhoben.
Die einzuleitenden Grenzwerte für die Einleitung in die Schmutz- und Mischwasserkanalisation entnehmen Sie bitte unserer "Satzung über die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung". Detailfragen zu Einleitgrenzwerten in die Kanalisation können Sie an unsere Einleiterüberwachung richten (s. Kontakt).
Für eine Einleitung des Grundwassers in die Regenwasserkanalisation werden durch die Senatsverwaltung zusätzliche, spezifische Parameter gesondert festgelegt.
Bei jeder Einleitung in einen Kanal sind Sie verpflichtet, einen geeichten privaten Wasserzähler direkt an der Einleitstelle zur Kanalisation einzubauen. Einleitungen aus Saugfahrzeugen bzw. sonstigen abwasserführenden Fahrzeugen sind an den Fäkalstationen an den Klärwerken direkt vorzunehmen.
Genehmigung für Einleitung | Seit 01.01.2018 kostenfrei |
Schmutzwasser (Mengengebühr) | 2,155 €/m³ |
Verwaltungskosten für die Einleitung von Grundwasser in die Regenwasserkanalisation | 0,71 €/m³ |
Fragen zu Einleitgrenzwerten und weiteren Detailinformationen zu eventuellen Abwasservorbehandlungen richten Sie bitte an unsere Einleiterüberwachung.
Abt. II D 3, Brückenstraße 6, 10179 Berlin