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Entnahme und Einleitung von Grundwasser

Aus Grundwasser gewinnen wir unser Trinkwasser. Es ist ein wichtiges und geschütztes Ökosystem, das behördlich überwacht wird. Deshalb sind die Entnahme und die Einleitung von Grundwasser in die Kanalisation genehmigungspflichtig.

Entnahme von Grundwasser

Menschliche Aktivitäten können sich negativ auf die Qualität des Grundwassers auswirken. Wenn Sie z. B. bei Baumaßnahmen Grundwasser entnehmen möchten, ist zuvor die Genehmigung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einzuholen.

Einleitung von Grundwasser in die Kanalisation

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Grundwasser in die Kanalisation einzuleiten und zeigen Ihnen in drei Schritten, was dafür zu tun ist:

  1. Anmeldung der Entnahme bei den Berliner Wasserbetrieben:
    Lassen Sie sich von den Berliner Wasserbetrieben einen Zwischenbescheid zukommen. Mit dieser schriftlichen Bestätigung können Sie bei der Senatsverwaltung nachweisen, dass Sie die Entnahme von Grundwasser bei den Berliner Wasserbetrieben gemeldet haben.
  2. Genehmigung der Entnahme bei der Senatsverwaltung:
    Legen Sie diese Bestätigung anschließend der Senatverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vor und stellen Ihren Antrag zur Entnahme von Grundwasser. Die Senatsverwaltung prüft die physikalische, chemische und mikrobiologische Zusammensetzung des Wassers und entscheidet, in welchen Kanal Sie einleiten dürfen (Schmutz-, Misch- oder Regenwasserkanalisation).
  3. Genehmigung zur Einleitung bei den Berliner Wasserbetrieben:
    Nachdem die Senatsverwaltung Ihren Antrag genehmigt hat, stellen Sie Ihren Antrag zur Einleitung von Grundwasser bei den Berliner Wasserbetrieben (s. Kontakt). Wir prüfen abschließend die technischen Voraussetzungen und bestimmen, an welcher Stelle Sie das Wasser in den Kanal einleiten können, wobei wir bemüht sind, Ihrem Wunsch zur Einleitstelle nachzukommen. Unter Umständen ergeben sich aus den technischen Prüfungen Begrenzungen der Einleitmengen und maximalen Fördermengen.

Weitere Informationen

Grundwasser, das in die Schmutz- und Mischwasserkanalisation eingeleitet wird, durchläuft den Prozess der Abwasserreinigung, bevor es in den natürlichen Wasserkreislauf zurückfließt. Daher wird hier die Schmutzwassergebühr erhoben. Für die Einleitung von Grundwasser in die Regenkanalisation wird Verwaltungskosten erhoben.

Die einzuleitenden Grenzwerte für die Einleitung in die Schmutz- und Mischwasserkanalisation entnehmen Sie bitte unserer "Satzung über die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung". Detailfragen zu Einleitgrenzwerten in die Kanalisation können Sie an unsere Einleiterüberwachung richten (s. Kontakt).

Für eine Einleitung des Grundwassers in die Regenwasserkanalisation werden durch die Senatsverwaltung zusätzliche, spezifische Parameter gesondert festgelegt.

Bei jeder Einleitung in einen Kanal sind Sie verpflichtet, einen geeichten privaten Wasserzähler direkt an der Einleitstelle zur Kanalisation einzubauen. Einleitungen aus Saugfahrzeugen bzw. sonstigen abwasserführenden Fahrzeugen sind an den Fäkalstationen an den Klärwerken direkt vorzunehmen.

Gebühren für die Einleitung von Grundwasser

Genehmigung für Einleitung Seit 01.01.2018 kostenfrei
Schmutzwasser (Mengengebühr) 2,155 €/m³
Verwaltungskosten für die Einleitung von Grundwasser in die Regenwasserkanalisation 0,71 €/m³

 

Wichtige Informationen

Fragen zu Einleitgrenzwerten und weiteren Detailinformationen zu eventuellen Abwasservorbehandlungen richten Sie bitte an unsere Einleiterüberwachung.

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Abt. II D 3, Brückenstraße 6, 10179 Berlin