Den Berliner Wasserbetrieben wird durch das Finanzamt für Körperschaften IV bescheinigt, dass der Empfänger von Bauleistungen von der Pflicht zum Einbehalt der Bauabzugssteuer von der Gegenleistung nach § 48b Abs. 1 S. 1 EStG befreit ist.
Bei Bedarf können Sie die Bescheinigung der Berliner Wasserbetriebe gemäß § 48b EStG hier herunterladen:
Der Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen gemäß § 13b Abs. 5 S. 2 UStG wurde mit sofortiger Wirkung durch die Finanzverwaltung widerrufen, weil die Voraussetzungen für einen bauleistenden Unternehmer nicht mehr vorliegen.
Das Widerrufsschreiben des Finanzamtes für Körperschaften III können Sie hier herunterladen:
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Tel. 030/8644-68344