Corporate Governance
Bei den Berliner Wasserbetrieben leisten insbesondere die folgenden Teilsysteme einen wesentli-chen Beitrag zu einem angemessenen und wirksamen Corporate Governance System:
Die Berliner Wasserbetriebe erfüllen ihre Aufgaben unter Berücksichtigung von sozial-, umwelt- und strukturpolitischen Grundsätzen verantwortungsvoll, nachhaltig und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Regelungen.
Integres Verhalten gegenüber Gesellschaftern, Geschäftspartnern, Lieferanten, Kunden und der Öffentlichkeit ist für die Beschäftigten der Berliner Wasserbetriebe hierbei selbstverständlich. Ein hohes Verantwortungsbewusstsein und ethische Grundsätze sind Grundlagen für das Geschäftsverhalten.
Der Verhaltenskodex der Berliner Wasserbetriebe fasst diese ethischen Grundsätze und Prinzipien für das Handeln aller Beschäftigten des Unternehmens zusammen und gibt ihnen klare Verhaltensregeln für ihre tägliche Arbeit an die Hand.
Der Corporate Governance - Kodex der Berliner Wasserbetriebe AöR („Kodex“) stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung der Berliner Wasserbetriebe AöR (Unternehmensführung) dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Kodex soll das Corporate Governance System der Berliner Wasserbetriebe AöR („Anstalt“) transparent und nachvollziehbar machen. Er will das Vertrauen der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung der Anstalt fördern.
Verantwortlich für die Erarbeitung und kontinuierliche Fortentwicklung des Kodex sind Vorstand und Aufsichtsrat der Anstalt. Der Kodex wird in der Regel einmal jährlich vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen überprüft und bei Bedarf angepasst.
Gesetzliche Grundlage des Kodex ist § 27 Berliner Betriebe Gesetz. Der Bericht (in Form von Entsprechenserklärungen) über die Anwendung des Kodex erfolgt jährlich. Der Bericht wird veröffentlicht.
Vorstand und Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe AöR sollen gemäß Nummer 3.9 Corporate Governance Kodex der Berliner Wasserbetriebe AöR („Kodex“) jährlich erklären, dass den Empfehlungen dieses „Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden oder spezifische Entsprechungserklärungen zu den Empfehlungen dieses „Kodex“ abgeben. Hierzu gehört auch die Erläuterung eventueller Abweichungen von den Empfehlungen dieses Kodex. Dabei kann auch zu den Kodexanregungen Stellung genommen werden.
Die Berliner Wasserbetriebe AöR entsprechen sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 6. März 2019. Vorstand und Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe AöR haben die nebenstehende Entsprechenserklärung nach Nummer 3.9 des „Kodex“ abgegeben.