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Hinweisgebersystem

Hinweise melden

Hinweise auf mögliche Verstöße helfen uns Schäden für unsere Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und unser Unternehmen abzuwenden. Mit unserem Hinweisgebersystem haben wir mehrere Möglichkeiten geschaffen uns Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, unternehmensinterne Regelungen sowie unseren Verhaltenskodex zu melden – auf Wunsch auch anonym. Diese Meldewege stehen sowohl Beschäftigten, wie auch Lieferanten, Kunden und sonstigen Dritten offen.

Bei der Bearbeitung der Hinweise stellen wir höchste Vertraulichkeit sicher, um die Interessen des Hinweisgebers zu schützen. Gleichermaßen legen wir Wert auf Fairness – sowohl im Umgang mit Hinweisgebern, als auch gegenüber den von einer Meldung betroffenen Beschäftigten. Der verantwortungsvolle Umgang ist dabei die Basis unseres Hinweisgebersystems.

Chief Compliance Officer

Der CCO ist durch den Vorstand der Berliner Wasserbetriebe benannt: Er ist für Compliance-Verstöße oder den Verdacht auf einen Compliance-Verstoß u. a. Ansprechpartner und Berater für Vorstand, Führungskräfte und Beschäftigte. Beschwerden im Sinne des LkSG können - sofern gewünscht auch anonym - ebenfalls beim CCO gemeldet werden.

Chief Compliance Officer Berliner Wasserbetriebe
Neue Jüdenstraße 1
10179 Berlin

Tel.: 030.8644-6866

Ombudsstelle

Hinweise und Beschwerden im Sinne des LkSG können - sofern gewünscht auch anonym - vertrauensvoll bei der externen Ombudsstelle der Berliner Wasserbetriebe abgegeben werden. Diese Funktion wird durch Herrn Rechtsanwalt Jüttner von der externen Anwaltskanzlei Ernst & Young Law GmbH wahrgenommen. Die Ombudsstelle nimmt vertraulich Hinweise entgegen und unterliegt der Verschwiegensheitspflicht, wenn vom Hinweisgeber gewünscht auch gegenüber den Berliner Wasserbetrieben.

Ombudsstelle Berliner Wasserbetriebe
Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Markus Jüttner
(stv. Rechtsanwalt Sebastian Wurzberger)

Graf-Adolf-Platz 15
40213 Düsseldorf
Tel.: 0160 93915716

Externe Meldestelle

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes Hinweise im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit u. a. an das Bundesamt für Justiz oder die eingerichteten Meldestellen der Länder und Kommunen zu melden. Weiterführende Informationen sind auf den jeweiligen Homepages der Institutionen zu finden.

Für Tatbestände mit korruptionsrechtlichen Einschlag kann auch der Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung kontaktiert werden. 

Vertrauensanwalt des Landes Berlin
Rechtsanwalt Fabian Tietz
Kurfürstendamm 234
10719 Berlin
Tel.: 030.311 82-0

Information zur Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der im Rahmen des Hinweisgebersystems inklusive des Beschwerdeverfahrens im Sinne des LkSG erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften, wie beispielsweise dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinschG). Die erhobenen personenbezogenen Daten beschränken sich auf Angaben zur Identität, Funktion und Kontaktinformationen der hinweisgebenden und betroffenen Personen sowie auf die zwingend zur Bearbeitung des Sachverhalts notwendigen weiteren personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten, die für die Bearbeitung einer spezifischen Meldung offensichtlich nicht relevant sind, werden nicht erhoben bzw. unverzüglich wieder gelöscht, falls sie unbeabsichtigt erhoben wurden. Daneben werden nur gemeldete Tatbestände, Bearbeitungsangaben, Weiterverfolgungen der Meldung und Prüfberichte gespeichert. Die Meldung wird drei Jahre nach Abschluss der Untersuchungen gelöscht. Diese Frist verlängert sich entsprechend, wenn andere Rechtsvorschriften dies vorsehen oder sich an den Untersuchungsabschluss Disziplinar- oder Gerichtsverfahren sowie andere Streitigkeiten anschließen sollten, für welche die Daten herangezogen werden müssen.