Schon bald jährt sich der Beschluss, die städtischen Wasserwerke in der Weltstadt „Groß-Berlin“ zusammenzuschließen, zum 100. Mal. Wir zeigen Ihnen Wasserwerke, Werkstätten, Labore und Verwaltungsstandorte der 1920er-Jahre, den damaligen Stand der Technik und das Arbeitsleben der damaligen Mitarbeiter:innen.
Am 1. Oktober 1920 wurde „Groß-Berlin“ über Nacht nach Los Angeles zur flächenmäßig zweitgrößten Stadt der Welt – das neue „Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin“ trat in Kraft und die bislang selbstständigen Städte Alt-Berlin, Charlottenburg, Köpenick, Lichtenberg, Neukölln, Schöneberg, Spandau und Wilmersdorf sowie 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke wurden zu einer Verwaltungseinheit zusammengeschlossen.
Das hatte auch Auswirkungen auf die Wasserversorgung. Insgesamt 21 Wasserwerke mussten mit ihren Rohrnetzen und Versorgungspflichten auf einen einheitlichen technischen Stand gebracht und untereinander vernetzt werden. Nur so war eine leistungsfähige Versorgung des gesamten städtischen Gebiets erreichbar. Und alles, ohne die fortwährende Betriebsfähigkeit und die funktionierende Wasserversorgung der großen Stadtgemeinschaft zu gefährden.
Zunächst verwalteten die neu gegründeten Bezirksämter die jeweils in ihrem Bezirk vorhandenen Wasserwerke. Doch bereits im Jahr 1923 wurde in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, sämtliche Wasserwerke zu einer Wirtschaftseinheit zusammenzufassen.
Die Berliner Städtische Wasserwerke AG nahm geschäftsführend am 1. Januar 1924 ihre Arbeit auf und pachtete alle 21 Wasserwerke für 50 Jahre von der Stadt. Das Aktienkapital blieb zu 100 Prozent im Besitz von Berlin. Parallel dazu belieferten die Charlottenburger Wasser- und Industriewerke AG weiterhin aus drei eigenen Werken die westlichen und südlichen Teile Berlins.
Auch die technisch ganz unterschiedlichen Abwasserreinigungsanlagen, die zuvor von über 50 verschiedenen amtlichen Stellen organisiert worden waren, mussten nach der Bildung von Groß-Berlin zentral erfasst, vereinheitlicht und verwaltet werden. Der technische Teil des Kanalisationsbaus wurde der Tiefbaudeputation unterstellt. Für die Verwaltung der Außenflächen, die als landwirtschaftliche Nutzflächen sowie als Rieselfelder für die Entsorgung der Abwässer benötigt wurden, war zunächst die „Deputation für Güter und Forsten“ und ab 1922 die neu gegründete „Berliner Stadtgüter GmbH“ verantwortlich.