Regenwasser soll auf den Grundstücken bewirtschaftet oder genutzt und grundsätzlich nicht mehr in die innerstädtische Mischkanalisation eingeleitet werden. Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat ergänzend zu bestehenden Regelungen eine wasserrechtliche Anordnung zur Bewirtschaftung der Mischwasserkanalisation erlassen, die die landespolitischen Ziele zum neuen Umgang mit Regenwasser weiter untersetzt und einer zunehmenden Belastung der Gewässer durch Mischwasserüberläufe infolge der wachsenden Stadt entgegenwirkt. Ein neuer Prüf- und Zustimmungsprozess bei den Berliner Wasserbetrieben für Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben soll das gewährleisten.
#Künftig erhalten Bauende in Berlin frühzeitig – also noch vor dem Einreichen der Bauanträge – von den Wasserbetrieben sowie von den Bezirksämtern, Hinweise und Informationen zur Regenwasserbewirtschaftung sowie zu den Einleitbeschränkungen. Im Kern besagen sie, dass das Regenwasser auf dem jeweiligen Grundstück verbleiben muss. Für dessen Nutzung steht ein breites Spektrum an Möglichkeiten zur Versickerung, Verdunstung oder als Brauchwasser zur Verfügung.
Für eine Einleitung von Regenwasser in die öffentliche Mischwasserkanalisation – diese gibt es innerhalb des S-Bahn-Rings sowie in der Spandauer Altstadt – brauchen Eigentümer:innen wie bisher auch die Zustimmung der Berliner Wasserbetriebe. Diese Zustimmung erteilen wir gemäß der landesrechtlichen Regelungen für die Mischkanalisation aber künftig grundsätzlich nicht mehr. Das betrifft auch Bauvorhaben nach §34 BauGB. Fragen dazu beantworten die Hausanschlussteams (www.bwb.de/hausanschluss) oder unser Service unter 0800/292 75 87 gern.
Broschüre und Internetseiten beraten detailliert
Alle wichtigen Punkte, die Bauende zum dezentralen Umgang mit Regenwasser wissen und berücksichtigen müssen, haben wir in der Broschüre „Regen als Ressource nutzen“ zusammengestellt, die unter www.bwb.de/de/assets/downloads/flyer-regenwasser.pdf zu finden ist und auch bei den Bauämtern der Bezirke übergeben wird.
Wer aus wasserrechtlichen, wasserwirtschaftlichen oder baurechtlichen Gründen das Regenwasser auf dem Grundstück erwiesenermaßen nicht bewirtschaften kann, was flächendifferenziert nachgewiesen werden muss, muss dennoch die im Hinweisblatt BReWa-Be formulierten Einleitbegrenzungen des Landes Berlin (https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/wasser/regenwasser/de) einhalten, die in jedem Fall eine Umsetzung von Maßnahmen zur Abflussbegrenzung auf dem Grund-stück erfordern. Nur dann kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Viele Hintergrundinformationen zur dezentralen Regenwassernutzung verbunden mit guten Beispielen und Links zu Fachplanern und -firmen finden sich auf www.regenwasseragentur.berlin.
Mit der Umsetzung des Stauraumprogramms für die Mischwasserkanalisation, durch die Beratungsangebote der Regenwasseragentur und durch die schwammstadtgerechte Planung neuer Baufelder leisten die Berliner Wasserbetriebe eine Menge, um bei Starkregen Verunreinigungen der Gewässer zu vermeiden und das knappe Regenwasser für ein lebenswertes Stadtklima und einen nachhaltigen Wasserkreislauf zu nutzen.