„Der heute vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) erhobene Betrugsvorwurf gegen das Land Berlin sowie den Vorstand der Berliner Wasserbetriebe wegen angeblich zu hoher Abwasserentgelte ist grundlos“, erklärt Berlins Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen.
Das Unternehmen kalkuliere nach den Vorgaben des Berliner Betriebe-Gesetzes. Nirgendwo in Deutschland gebe es ein vergleichbar dicht gewobenes Netz gebührenrechtlicher Vorgaben, das in Berlin durch eine Preisgenehmigungsbehörde in der praktischen Anwendung kontrolliert wird.
Zudem sei die Korrektheit der Kalkulationen der Wasserbetriebe in den vergangenen zwei Jahrzehnten in Dutzenden Verfahren vor allen Formen der Berliner Gerichtsbarkeit von Amts- bis zum Kammergericht überprüft worden – stets mit der Bestätigung richtiger Arbeit. Darüber hinaus seien die einschlägigen Regelungen des Berliner Betriebe-Gesetzes vom Berliner Verfassungsgerichtshof überprüft und bestätigt worden.
Die Berliner Wasserbetriebe haben vor zwei Jahren den Trinkwassertarif um 15 Prozent und vor einem Jahr den Abwassertarif um mehr als 6 Prozent gesenkt und die Beibehaltung dieses Niveaus für die kommenden Jahre zugesagt.