Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Anlässlich des heutigen Besuchs bei den Berliner Wasserbetrieben hat Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig erneut ihre Forderung nach einem Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit bekräftigt: „Eine moderne Wirtschaft braucht die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern. Frauen müssen darauf vertrauen können, dass sie fair bezahlt werden. Daher möchte ich ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit. Darüber hinaus möchte ich mit den Tarifparteien überlegen wie Tätigkeiten in Tarifverträgen gerechter bewertet werden können.“
Bei ihrem Besuch hat sich die Ministerin über betriebliche Lösungen zur Lohngerechtigkeit informiert und mit Mitarbeiterinnen aus verschiedenen technischen Berufen des Unternehmens über ihre Tätigkeitsbereiche, Förderung von Chancengleichheit im Arbeitsleben und faire Bezahlung gesprochen.
„Die Berliner Wasserbetriebe sind Vorbild dafür, dass Transparenz und Lohngerechtigkeit den Unternehmen nutzen: Faire Löhne sind Teil eines nachhaltigen Personalmanagements und helfen, gerade weibliche Fachkräfte zu binden und Mitarbeiter zu motivieren“, so Manuela Schwesig.
Zum Abschluss des Unternehmensbesuchs fand ein gemeinsames Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden, Jörg Simon, und der Personalvorständin, Kerstin Oster, statt. Neben verschiedenen Vereinbarkeitsangeboten setzen die Berliner Wasserbetriebe auf faire Lohnstrukturen und Gleichstellung am Arbeitsplatz. Dafür wurde das Bewertungsverfahren eg-check durchgeführt, das überprüft, ob Entgeltstrukturen im Betrieb Diskriminierungspotenziale aufweisen.
„Die gleichwertige Bezahlung von Frauen und Männern ist bei den Wasserbetrieben Standard“, sagt Kerstin Oster, Vorständin für Personal und Soziales der Berliner Wasserbetriebe, „einen Gender Pay Gap gibt es bei uns nicht.“
Transparente Lohnstrukturen und Bewertungsverfahren in Unternehmen sind eine Voraussetzung, um die Lohnlücke zu verringern und zur Gleichstellung von Frauen in der Arbeitswelt beizutragen. Daher arbeitet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend derzeit an gesetzlichen Regelungen zur Lohngerechtigkeit.
Mit dem Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit wollen wir mehr Transparenz schaffen, indem große Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten in ihrem Lagebericht zukünftig über ihre Aktivitäten zur Sicherung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer berichten sollen. Hier sollen sie den Stand und das Engagement der Unternehmen für Lohngerechtigkeit transparent machen.
Mit einem individuellen Auskunftsanspruch wird mehr Transparenz für die Beschäftigten geschaffen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter soll das Recht haben, zu erfahren, nach welchen Kriterien ihre Tätigkeit wie eingestuft wird. Unternehmen werden zudem aufgefordert, in eigener Verantwortung und mit Hilfe verbindlicher Verfahren Entgeltungleichheit aufzuspüren und gegebenenfalls Entgeltdiskriminierung gemeinsam mit den betrieblichen Interessenvertretungen und den Beschäftigten zu beseitigen.
eg-check ist ein Instrumentarium, das im Jahr 2010 von Expertinnen und Experten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung entwickelt wurde und der Aufdeckung sowie der Beseitigung von Entgeltdiskriminierung aufgrund des Geschlechts dient. Das Instrumentarium erlaubt, konkrete Ursachen der Ungleichbehandlungen aufzuzeigen sowie das finanzielle Ausmaß der Benachteiligungen zu berechnen. Dabei untersucht es alle Vergütungsbestandteile der Projektteilnehmer mithilfe eines dreistufigen Tests.
Die Analyse umfasst direkte statistische Vergleiche, die Untersuchung von entgeltrelevanten Regelungen sowie Paarvergleiche, d.h. die Vergütung einer weiblichen und eines männlichen Beschäftigten werden direkt gegenübergestellt.
Weitere Informationen unter: www.eg-check.de