Das Bundeskartellamt hat in dem seit März 2010 laufenden Verfahren heute Mittag eine neue Abmahnung an die Berliner Wasserbetriebe übersandt. Hintergrund ist die Ende Januar erfolgte Stellungnahme der Berliner Wasserbetriebe auf eine erste Abmahnung.
Das neue Papier des Kartellamts ist sehr umfangreich und wird jetzt intensiv geprüft und ausgewertet. Deshalb äußern sich die Berliner Wasserbetriebe an dieser Stelle noch nicht zu konkreten Inhalten.
Ungeachtet dessen bezweifeln die Berliner Wasserbetriebe die Anwendbarkeit des Bundeskartellrechts auf die Berliner Wassertarife und haben deshalb bereits im März 2011 Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht.
Das Unternehmen hat nun bis zum 29. April 2012 Zeit für eine Stellungnahme.
Siehe hierzu weitere Presseinformationen aus 2011.