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05.12.2011

Wasserbetriebe sitzen rechtlich zwischen den Stühlen

Kartellverfahren: Klage soll Klarheit schaffen

Die Berliner Wasserbetriebe prüfen derzeit die Abmahnung, die das Bundeskartell-amt heute übersandt hat. Grundsätzlich gilt, dass das Unternehmen seine Tarife auf Basis der detaillierten landesgesetzlichen Vorgaben kalkulieren muss. Daher müsse festgestellt werden, ob mit der Anwendung von Bundeskartellrecht in die gesetzlichen Rechte des Landes Berlin eingegriffen werden kann. Um hier wieder Eindeutigkeit herzustellen, hat der Vorstand der Berliner Wasserbetriebe im Frühjahr 2011 eine Feststellungsklage eingereicht.

„Wir sind nicht gegen Veränderungen des Tarifs“, so Vorstandsvorsitzender Jörg Simon, „für uns ist aber die rechtliche Klarstellung unabdingbar. Durch das Vorgehen des Bundeskartellamts sitzt der Vorstand des Unternehmens zwischen den rechtlichen Stühlen.“

Die Öffentlichkeit erwartet Preisveränderungen beim Berliner Wasser. Dafür müssen jedoch rechtliche Veränderungen herbeigeführt werden. Die Wasserbetriebe gehen davon aus, dass jetzt nach der Bildung des neuen Berliner Senats auch die Gespräche zwischen den Gesellschaftern in Gang kommen.

Deshalb begrüßen die Berliner Wasserbetriebe die rechtliche Klärung der Frage, ob für die Kalkulation ihrer Wassertarife die Berliner Landesgesetze oder Bundes-kartellrecht Anwendung finden. Die Abmahnung der Bonner Behörde ist ein weiterer Schritt dazu.

Das Unternehmen hat nun bis zum 11. Januar 2012 Zeit, gegenüber dem Bundeskartellamt auf das heute übersandte 182-seitige Abmahnungsschreiben Stellung zu nehmen.

Der Vorstand des Unternehmens wird morgen Vormittag den Medien Rede und Antwort stehen. Eine Einladung folgt im Laufe des Tages.