Berlin, 10.11.2010. Der Konsortialvertrag zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe von 1999 wird vom Land Berlin und den privaten Mitgesellschaftern der Berliner Wasserbetriebe mit sämtlichen Anlagen und späteren Änderungsvereinbarungen im Internet veröffentlicht. Darauf haben sich die Vertragspartner heute verständigt. Der Regierende Bürgermeister hatte sich in die Verhandlungen eingeschaltet, die jetzt zum Erfolg geführt wurden.
Dazu erklärt der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit: „Die Koalition hat mit der Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes die rechtliche Grundlage geschaffen, diese Verträge jetzt zu veröffentlichen. Das entspricht dem berechtigten Wunsch vieler Berlinerinnen und Berliner. Wasser ist eine öffentliche Angelegenheit – Wasser geht uns alle an. Darum begrüße ich die Entscheidung der privaten Mitgesellschafter, auch meinem Wunsch nach Offenlegung der Verträge nachzukommen.“
Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum ergänzt: „Ich habe mich stets für einen offenen Umgang mit den Verträgen eingesetzt. Transparenz ist ein Merkmal für gute Politik. Ich will nicht verhehlen, dass ich mir eine Veröffentlichung auch zu einem früheren Zeitpunkt hätte vorstellen können. An einer qualifizierten öffentlichen Debatte über die Wasserversorgung von Berlin haben wir alle ein Interesse. Dafür haben die Privaten nun die Voraussetzungen geschaffen.“
Dr. Christoph Hilz, Geschäftsführer der RWE Aqua GmbH, erklärt: "Wir haben lange und intensiv über die Offenlegung der Verträge gesprochen. Jetzt ist es soweit, wir schaffen Transparenz. Alle Interessierten können sich einen Überblick über das vollständige Material verschaffen. Wir wünschen uns, dass nunmehr wieder die Berliner Wasserbetriebe als exzellenter Wasserdienstleister für die Berliner Bürgerinnen und Bürger ins Blickfeld rücken."
Michel Cunnac, Vorsitzender der Geschäftsführung von Veolia Wasser, ergänzt: „Mit dieser Veröffentlichung auf gesetzlicher Basis enden jetzt die Spekulationen darüber, was in den Vereinbarungen steht. Ich hoffe, dass dies dazu beiträgt, die Diskussion zu versachlichen. Wir als führendes Unternehmen in der Wasserwirtschaft haben in der Partnerschaft mit RWE und dem Land Berlin einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Entwicklung der Berliner Wasserbetriebe geleistet. Deshalb wollen wir diese Partnerschaft fortsetzen und weiterentwickeln.“
Das im Juni dieses Jahres vom Abgeordnetenhaus von Berlin novellierte IFG sieht vor, dass unter bestimmten Bedingungen auch bereits geschlossene Verträge zwischen privaten Unternehmen und dem Land Berlin veröffentlicht werden können, in denen beide Seiten ursprünglich Vertraulichkeit vereinbart hatten. Dies gilt insbesondere bei Verträgen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge. Im hier vorliegenden Fall haben sich die Vertragsparteien
auf eine vollständige und uneingeschränkte Publikation im Internet geeinigt.
Im Gegensatz zur unautorisierten und unvollständigen Veröffentlichung durch die ‚tageszeitung‘ in der vorletzten Woche ist das damit der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende Material vollständig und enthält von allen Vereinbarungen die authentischen, notariell beurkundeten Fassungen. Die Unterlagen stehen ab ca.
13 Uhr auf den Seiten http://www.wasserpartner-berlin.de/ und http://www.berlin.de/sen/finanzen/ zum Download bereit.