Wenn´s kalt wird – und das wird es Ende der Woche – und die Nase läuft, vergessen viele, dass einer jetzt auf keinen Fall mehr laufen darf: der Gartenwasserhahn. Denn sonst drohen geplatzte Rohre oder ein Rohrbruch, der im Zweifel erst im nächsten Frühjahr entdeckt wird.
Bevor die ersten Nachtfröste kommen, sollten Wasserleitungen an Außenwänden und im Garten abgesperrt und entleert werden. Gefüllt kann Frost sie bersten lassen. Mobile Sprengwasserzähler sollten entfernt werden. Wichtig ist auch, dass Räume mit Wasserzählern und -leitungen mit einem Frostwächter sicher über null Grad temperiert werden.
In Wasserzählerschächten muss für eine Wärmedämmung der Rohre und Anlagenteile, etwa mit Hartschaum- oder Styroporplatten unter dem Deckel, sowie regelmäßigen Wasserfluss gesorgt werden. Auch eine elektrische Begleitheizung (Heizbänder) ist eine Option.
Wer Zimmer oder Gebäudeteile längere Zeit nicht nutzt – z. B. bei längerem Urlaub oder in Wochenendhäusern –, kann sich allein mit Wärmedämmung nicht vor Frostschäden schützen. Hier müssen die wasserführenden Leitungen entleert werden. Die Wasserbetriebe bieten gegen Rechnung auch eine befristete Schließung des Anschlusses durch Ausbau des Wasserzählers an. Vergessen Sie nicht, stehendes Wasser in Geruchsverschlüssen (Traps) zu entfernen oder durch eine frostsichere Flüssigkeit zu ersetzen.
Und wenn ein Rohr bereits vereist ist?
Bei eingefrorenen Wasserleitungen muss der Hahn an der Zuleitung abgesperrt werden. Zum Auftauen handwarmes Wasser, aber keine offene Flamme oder Heizgeräte verwenden. Besser einen Fachmann zu Rate ziehen. Frostschäden an der Anschlussleitung (Rohr von der Straße bis zum Wasserzähler) und am Wasserzähler sollten unverzüglich unserem Entstörungsdienst unter der kostenfreien Servicenummer 0800. 292 7587 gemeldet werden.
Aus einem durch Frost aufgeplatzten Rohr kann im Boden unbemerkt viel Wasser versickern. Achten Sie darauf, ob ihr Wasserzähler weiter zählt, obwohl alle Zapfstellen geschlossen sind. Frostschäden an der Kundenanlage (Hausinstallation in Fließrichtung hinter dem Ventil am Wasserzähler) behebt ein im Installateurverzeichnis der Berliner Wasserbetriebe eingetragenes Installationsunternehmen (www.bwb.de/installateure).
Nach der Reparatur empfehlen wir, unseren Kundenservice schriftlich zu benachrichtigen und die Reparaturrechnung des Installateurs beizufügen. Wir prüfen dann, inwieweit das nicht in die Kanalisation geflossene Wasser bei der Abwasser-Abrechnung abgezogen werden kann.