Der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe hat den Vorstand gebeten, einen Vorschlag zu erarbeiten, nach dem die Trinkwassertarife ab 2014 um mindestens 15 Prozent sinken. Die neuen Tarife sollen ab dem 1. Januar 2014 gelten und werden Anfang 2014 im Aufsichtsrat entschieden.
Um die Senkung zu ermöglichen, wird das Land Berlin auf Gewinne verzichten und die Berliner Wasserbetriebe erschließen zusätzliche Einsparpotenziale. Gleichzeitig wird über den Rückforderungsvorbehalt der infolge der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts für das Jahr 2012 bereits gutgeschriebenen Trinkwasser-Beträge entschieden. Er soll entfallen.
Die entsprechende Gutschrift in Höhe von ca. 14 Prozent bzw. durchschnittlich 13,50 € je Person für das Jahr 2013 soll 2014 ebenfalls vorbehaltlos zurückgezahlt werden. Insgesamt betrifft dies für 2012 und 2013 eine Summe von jeweils rund 60 Mio. €.
Diese Aufträge an das Unternehmen entsprechen dem politischen Willen des Gesellschafters Berlin. Gleichzeitig und ebenfalls unterstützt vom Land Berlin vertreten die Berliner Wasserbetriebe vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ihren Rechtsstandpunkt, nach dem auf Grund der in Berlin hohen gesetzlichen Regelungsdichte für die Kalkulation der Trinkwassertarife („Gebühr im Preisgewand“) eine parallele Kontrolle der Preise durch Kartellämter nicht möglich ist.