Die Dahlien ausgegraben, die Gartenmöbel eingemottet – aber an die Wasserleitung hat niemand gedacht? Dann wird´s Zeit, denn eingefrorene Rohre oder Wasser-zähler können teuer werden. Haus- und Gartenbesitzer sollten daher jetzt ihre Wasserleitungen an Außenwänden sowie im Garten absperren, entleeren und mobile Sprengwasserzähler entfernen.
Räume, in denen sich Wasserzähler und -leitungen befinden, müssen frostfrei gehalten werden. Weil dafür mitunter das Schließen und Abdichten von Fenster, Türen und anderen Löchern und selbst gedämmte Wände nicht reichen, sollte mitunter eine geringe Beheizung, auch mit elektrischen Heizbändern, erwogen werden. Wasserzählerschächte können zusätzlich mit Hartschaum- oder Styroporplatten unter dem Deckel geschützt werden.
Bei längerem Urlaub oder in Wochenendhäusern sollten wasserführende Leitungen entleert werden. Die Berliner Wasserbetriebe schließen auch gegen Rechnung vorübergehend den Anschluss und tauschen den Wasserzähler aus. Stehendes Wasser in Geruchsverschlüssen (Traps) kann mit etwas Frostschutzmittel flüssig gehalten werden.
Wenn Wasserleitungen eingefroren sind, muss die Zuleitung abgesperrt werden. Zum Auftauen handwarmes Wasser verwenden – aber auf keinen Fall offene Flammen oder Heizgeräte, die Leitung könnte sonst platzen. Am besten ist es, einen Fachmann zu Rate zu ziehen.
Frostschäden an der Anschlussleitung (Rohr von der Straße bis zum Wasserzähler) und am Wasserzähler sollten unverzüglich unserem Entstörungsdienst unter 0800.292.7587 gemeldet werden. Er behebt sie und tauscht defekte Zähler aus. Auf dem Grundstück geschieht dies zu Lasten des Eigentümers, vor der Grundstücksgrenze zu Lasten der Wasserbetriebe.
Aus einem durch Frost geplatzten Rohr im Boden kann unbemerkt viel Wasser versickern. Deshalb: Prüfen, ob der Wasserzähler weiter zählt, obwohl alle Hähne geschlossen sind. Frostschäden an der Kundenanlage (Hausinstallation hinter dem Wasserzähler) behebt ein in unserem Installateurverzeichnis eingetragenes Unternehmen (www.bwb.de/installateure).
Anschließend unseren Kundenservice mit der beigefügten Installateurrechnung benachrichtigen. Wir prüfen dann, ob das nicht in die Kanalisation geflossene Wasser bei der Abwasserabrechnung abgezogen werden kann.