Gute Nachrichten für fast 46.000 Kunden der Berliner Wasserbetriebe, die nach dem 10. August 2000 entweder einen neuen Trinkwasserhausanschluss gebaut haben oder diesen reparieren oder verändern ließen. Sie bekommen Geld zurück. Und zwar die Differenz zwischen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz – das sind
7 % – und der voll gezahlten Umsatzsteuer (bis 31. Dezember 2006 waren das 16 %, seit 1. Januar 2007 sind es 19 %).
Hintergrund: Das Bundesfinanzministerium hatte im Jahr 2000 verfügt, dass Arbeiten an Trinkwasser-Hausanschlüssen als eigenständige Leistungen zu sehen sind und deshalb eine Besteuerung mit dem vollen Umsatzsteuersatz vorzunehmen ist. Dagegen war erfolgreich geklagt worden. Der Bundesfinanzhof hat inzwischen die Vorgabe des Bundesfinanzministeriums revidiert. In Folge dessen gilt der ermäßigte Steuersatz sowohl für Neubauten als auch für Reparaturen und Veränderungen der Hausanschlüsse und kann für alle entsprechenden Arbeiten seit dem 11. August 2000 rückwirkend geltend gemacht werden.
„Wir berechnen bereits seit Januar 2009 für alle entsprechenden Arbeiten den ermäßigten Steuersatz und haben jetzt für unsere Kunden ein sehr komfortables Rückzahlungsprocedere vorbereitet“, erklärt Finanzvorstand Frank Bruckmann. Unter 0800-2922782 ist eine kostenlose Telefonnummer für alle Fragen zu diesem Thema geschaltet, über die auch alle Formalitäten erledigt werden können. Erläuterungen gibt es auf der Internetseite http://www.bwb.de/, Fragen können auch über die E-mail-Adresse steuer@bwb.de übermittelt werden.
Die Berliner Wasserbetriebe haben alle bisher eingegangenen Erstattungs-Anfragen geprüft und die Anträge – sofern sie berechtigt waren – erledigt. Die Beträge wurden größtenteils bereits ausgezahlt und die Korrekturrechnungen an die Kunden versandt.
Die Preise für den Neubau von Wasserhausanschlüssen setzen sich aus Grund- und Meterpreisen sowie dem Baukostenzuschuss zusammen. Für die Herstellung eines durchschnittlichen Hausanschlusses wird die Rückzahlung des Umsatzsteueranteils zwischen rund 300 und 500 € betragen, wobei – abhängig von der Höhe der Rechnung – erhebliche Abweichungen in beide Richtungen möglich sind.