Trinkwasser soll gemäß EU-Trinkwasserrichtlinie und deutscher Trinkwasserverordnung eine Gesamtrichtdosis von 0,1 Millisievert pro Jahr (mSv/a) nicht überschreiten. Überwacht wird dieses radioaktivitätsbezogene Parameter aber noch nicht, da es keine verbindlichen rechtlichen Vorgaben gibt. Um diese zu schaffen, hat das Bundesumweltministerium 2003 das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beauftragt, bundesweit Trinkwasser auf seine natürliche Strahlung zu untersuchen und eine wissenschaftlich begründete und praktikable Überwachungsstrategie zur nationalen Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie zu entwickeln.
Die Ergebnisse der Studie an 564 Wasserwerken, die auch von den Berliner Wasserbetrieben aktiv unterstützt wurde, liegen nun vor. Dabei wurde nachgewiesen, dass für alle neun Berliner Wasserwerke der Dosisrichtwert von 0,1 mSv/a für eine erwachsene Referenzperson bei einem angenommenen Trinkwasserkonsum von 730 Litern pro Jahr deutlich unterschritten wird. Das bedeutet, dass bei den Berliner Wasserbetrieben der gesundheitsrelevante Indikatorparameter "Gesamtrichtdosis" sicher eingehalten wird. Die auch im Berliner Grundwasser in geringen Konzentrationen vorhandenen und auf natürliche Lösevorgänge zurückgehenden radioaktiven Beimischungen werden durch die Aufbereitung in den Wasserwerken sicher auf ein für Mensch und Umwelt verträgliches Maß reduziert.
Hintergrund: Radioaktivität natürlicher Herkunft ist weltweit allgegenwärtig, wenn auch regional sehr unterschiedlich verteilt. Aus dem Boden gelangen natürliche radioaktive Stoffe in Wasser, Pflanzen, Tiere und Luft. Damit nimmt sie der Mensch beim Essen, Trinken und Atmen auf. Bei der Aufbereitung von Trink- oder Mineralwasser ist dessen Herkunft – aus Oberflächen-, Quell-, Grund- oder Tiefenwasser – entscheidend. Die Unterschiede sind geogen bedingt, d.h. abhängig vom Radionuklidgehalt des Gesteins einer Region. Besonders in granitisch geprägten Gebieten wie z.B. im Vogtland, im Erz- und Fichtelgebirge sowie im Bayerischen, im Oberpfälzer oder im Schwarzwald ist mit höheren Radioaktivitätsgehalten zu rechnen. Natürliche Wässer wie Grund-, Quell- und Tiefenwässer enthalten neben anderen Mineralien in der Regel auch natürliche radioaktive Beimischungen. Der Dosisanteil des Trinkwassers macht dabei nur einen sehr geringen Anteil aus und beträgt durchschnittlich für einen Erwachsenen 0,009 mSv/a, unterliegt jedoch geogen bedingten regionalen Schwankungen. Die natürliche Strahlenexposition des Menschen in Deutschland schwankt zwischen 1 und 6 mSv/a und liegt im Mittel bei 2,1 mSv/a. Davon beträgt die Strahlenexposition von außen etwa 0,7 mSv/a (Boden- und Höhenstrahlung), durch Nahrungsaufnahme 0,26 mSv/a und durch Einatmung der Zerfallsprodukte des radioaktiven Edelgases Radon etwa 1,1 mSv/a.
Zum Vergleich: Der mittlere Dosisanteil bei der Nahrungsaufnahme (ohne Trinkwasser und Kalium-40) beträgt etwa 0,04 mSv/a und ist damit um den Faktor 4 größer als der Dosisanteil durch die Trinkwasseraufnahme (http://www.bfs.de/de/ion/nahrungsmittel/nahrung.html). Wer viel fliegt, setzt sich auf Grund der Flughöhe einer höheren (kosmischen) Strahlung aus. So gibt das BfS für einen Flug von Deutschland nach Los Angeles eine Dosis von ca. 0,1 mSv an, was etwa fünf Prozent der natürlichen Jahresstrahlung im deutschen Durchschnitt entspricht.
Um die Strahlungsaufnahme durch Trinkwasser zu begrenzen, empfahl die Weltgesundheitsorganisation WHO einen Richtwert von 0,1 mSv/a einzuführen. Dieser Richtwert beruht auf den verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und berücksichtigt das Vorsorgeprinzip. Er wurde so gewählt, dass Wasser für den menschlichen Gebrauch ein Leben lang unbedenklich verwendet werden kann und bietet daher ein hohes Gesundheitsschutzniveau. Die EU-Trinkwasserrichtlinie setzte diese Empfehlung 1998 nicht als Grenzwert, sondern in Form des Indikatorparameters „Gesamtrichtdosis“ um. Unter Indikatorparameter sind dabei Stoffe zu verstehen, die die menschliche Gesundheit nicht unmittelbar schädigen können. Sie sollen vielmehr Veränderungen der Wasserqualität anzeigen (Indikatoren), die eventuell Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und zum Schutz der menschlichen Gesundheit erforderlich machen. In Deutschland ist die Gesamtrichtdosis als Grenzwert/Indikatorparameter in der Trinkwasserverordnung von 2001 verankert und seit dem 1. Dezember 2003 verbindlich. Aus hiesiger Sicht entbehrt diese geforderte Überwachung jedoch immer noch verbindlicher EU-Vorgaben und einer gesetzlichen Grundlage, so dass die regelmäßige Messung und Kontrolle für die Wasserwerke in Deutschland heute noch nicht vorgeschrieben ist. Mit der anstehenden Novelle der Trinkwasserverordnung will die Bundesregierung diese Lücke jedoch in Kürze schließen.
Ausführliche Informationen und weiterführende Links finden Sie auf den Internetseiten
des Bundesamtes für Strahlenschutz unter
http://www.bfs.de/de/ion/nahrungsmittel/trinkwasser.html
und
des Bundesumweltministeriums unter
http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/43427.php