Der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe hat heute eine Kapitalherabsetzung in Höhe von insgesamt 526 Mio. € beschlossen. Mit der Hälfte dieser Summe zahlt das Land Berlin seit 1995 aufgelaufene Kosten für die Straßenregenentwässerung an die Wasserbetriebe zurück. Einen entsprechenden Rechtsstreit hatte das Verwaltungsgericht Berlin 2007 zu Gunsten der Wasserbetriebe entschieden. Um diese Forderung finanzieren zu können, hat das Land Berlin den Weg der Entnahme von Eigenkapital aus den Berliner Wasserbetrieben gewählt. Damit das Anteilsverhältnis am Unternehmen – 50,1% Land Berlin, 49,9% private Gesellschafter – unberührt bleibt, erfolgt die Kapitalentnahme in Höhe von insgesamt 526 Mio. € exakt in dieser Konstellation.
„Die Kapitalherabsetzung wirkt sich nicht auf die Wasser- und Abwassertarife aus, sondern schmälert in den Folgejahren die Rendite für die Gesellschafter des Unternehmens Land Berlin, RWE und Veolia“, erklärt Harald Wolf als Vorsitzender des Aufsichtsrates und Berliner Wirtschaftssenator. „Auch für die Investitionstätigkeit des Unternehmens hat diese Kapitalmaßnahme keine Auswirkungen, da die Wasserbetriebe auch künftig mit einer branchenüblichen Eigenkapitalquote angemessen ausgestattet bleiben.“ Dieses Eigenkapital wird jährlich wieder anwachsen, da über die 2004 eingeführten Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte durch Rücklagenbildung die Eigenkapitalbasis im Unternehmen gestärkt wird.
In Folge des Gerichtsurteils zahlt das Land Berlin eine dreistellige Millionensumme an die Berliner Wasserbetriebe. Diese Nachzahlung führt für das Jahr 2007 zu einem außerordentlich hohen Unternehmensergebnis, das in den vorangegangenen Jahren durch entsprechende Risikovorsorge allerdings auch geschmälert worden ist. Das Land Berlin hat als Gesellschafter der Wasserbetriebe Anspruch auf den Bilanzgewinn. Damit fließen große Teile des im Prozessergebnis gezahlten Geldes an das Land Berlin zurück. Die exakten Zahlen des noch nicht testierten Jahresabschlusses 2007 berät der Aufsichtsrat Ende Februar.