Die Berliner Wasserbetriebe haben die Tarifkalkulationen für das Jahr 2004 gemäß dem Spruch des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Berlin-Brandenburg offen gelegt. Im ersten Schritt wurden die rund 230-seitigen Unterlagen dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) übergeben.
Das OVG hatte die Wasserbetriebe zur Offenlegung der den Tarifen zu Grunde liegenden Kalkulationen im so genannten Monopolgeschäft – der Trinkwasserver- und der Abwasserentsorgung in Berlin – verpflichtet und gleichzeitig schützenswerte Geschäftsinteressen im so genannten Wettbewerbsgeschäft bestätigt. Das Wettbewerbsgeschäft umfasst z.B. Betriebsführungen oder Ver- oder Entsorgungsverträge mit Gemeinden und Zweckverbänden im Land Brandenburg.
Anfang Dezember 2007 haben die Berliner Wasserbetriebe bereits ein Handbuch zur Erläuterung der Kalkulationsgrundlagen sowie eine Übersicht zur Tarifkalkulation 2008 veröffentlicht. Beide Dokumente stehen als Downloads zur Verfügung. Die ausführlichen Kalkulationsunterlagen der Jahre 2005 bis 2008 werden bis Ende Januar aufbereitet zur Verfügung stehen.
Der Spruch des OVG Berlin-Brandenburg zur Offenlegung der Kalkulationen dient höherer Transparenz, zieht die Kalkulationen selbst aber nicht in Zweifel. Die Tatsache, dass die Berliner Wasserbetriebe die Tarife strikt nach den gesetzlichen Vorgaben (Berliner Betriebe-Gesetz, Wassertarifverordnung) kalkulieren, ist in den vergangenen Jahren jährlich zum Teil mehrfach durch Verfahren bei den Berliner Amts-, Land- und Kammergerichten überprüft worden. Dabei wurden sowohl die Rechtslage als auch die Kalkulationspraxis der Berliner Wasserbetriebe ausnahmslos bestätigt.