Senator Wolf: Wichtiger Beitrag zur Versachlichung und Transparenz
Die Berliner Wasserbetriebe haben die Grundlagen der Tarifkalkulation in einer Broschüre veröffentlicht. Das 20-seitige Heft enthält in allgemein verständlicher Form sowohl die zu Grunde gelegten rechtlichen Bestimmungen als auch Erläuterungen zur betrieblichen Anwendungspraxis. Diese Grundlagen werden durch das praktische Kalkulationsbeispiel des Tarifs für die Entsorgung von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben illustriert. Zudem sind die wesentlichen Kosten- und Ertragspositionen des Jahres 2008 für alle fünf Tarife - Trink-, Schmutz-, Niederschlags- und Fäkalwasser sowie Fäkalschlamm - auf einer Seite tabellarisch mit den sich daraus ergebenden jeweiligen Entgelten dargestellt
„Mit dieser Dokumentation leisten die Berliner Wasserbetriebe einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion über Trink- und Abwassertarife und zugleich zur Transparenz“ unterstreicht Senator Harald Wolf, der Aufsichtsratsvorsitzende des Unternehmens.
Veröffentlichung detaillierter Kalkulationen nach Vorlage des OVG-Urteils Anfang 2008
Im Oktober hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg Sicherheit für die Veröffentlichung von Betriebsdaten geschaffen und entschieden, dass die Daten des „Monopolgeschäftes“ in Berlin offen gelegt werden und zugleich für das Wettbewerbsgeschäft vor allem im Land Brandenburg den Schutz der Geschäftsgeheimnisse bestätigt. Für Januar 2008 wird die Urteilsbegründung vom OVG erwartet. Wenn diese vorliegt, werden die Berliner Wasserbetriebe ihre Kalkulationen dem entsprechend veröffentlichen.
Durch die kombinierten Vorgaben aus dem Berliner Betriebe-Gesetz und aus der Wassertarifverordnung sind die Berliner Wasserbetriebe seit 1999 an ein im deutschlandweiten Vergleich höchst konsequent geregeltes Kommunalabgabenrecht gebunden. Es bestimmt detailliert, welche Kosten im jeweiligen Tarif ansatzfähig sind und welche nicht. Sowohl Wirtschaftsprüfer als auch die zuständigen Behörden sowie in allen klagebehafteten Fällen die jeweiligen Gerichte haben den Berliner Wasserbetrieben stets die korrekte Anwendung des Kommunalabgabenrechts, der Berliner Landesgesetze sowie der Urteile der verschiedensten Bundes- und Landesgerichte attestiert.
Die Broschüre „Grundlagen der Tarifkalkulation“ ist im Kundenzentrum der Berliner Wasserbetriebe, Neue Jüdenstraße 1, 10179 Berlin, erhältlich und steht hier zum Download bereit.