Neues Recht macht Verbraucher sicherer
Die Berliner Wasserbetriebe begrüßen die Novelle der Trinkwasserverordnung, die nun auch die Immobilieneigentümer verpflichtet, für gesundes Wasser zu sorgen. Hintergrund: Bislang verpflichtete die Trinkwasserverordnung einzig die Wasserversorger zur Einhaltung der Grenzwerte. Die Kontroll- und Zugriffsmöglichkeit der Wasserversorger endet jedoch am Wasserzähler, die sich an der Übergabestelle zumeist im Keller des jeweiligen Hauses befindet. Für die Hausinstallation, also letzten Meter bis zum Verbraucher, gab es bislang keine bindende Vorschrift - ein Anachronismus, da auf diese Weise die Anstrengungen der Wasserversorger in zahlreichen Fällen konterkariert wurden. In der novellierten Trinkwasserverordnung wird nun mit schrittweise abgesenkten Grenzwerten gleiches Recht für alle geschaffen: Bisher beträgt der Grenzwert für Blei 40 mg (Mikrogramm)/l, ab Dezember 2003 sind 25 mg/l und ab Dezember 2013 sind 10 mg/l vorgeschrieben.
Wo kann Blei zu finden sein?
Es gibt faktisch drei Kategorien von Leitungen.
Was tun, wenn Blei vermutet wird?
Wer unsicher ist, sollte seinen Vermieter, Hausmeister oder Eigentümer fragen oder eine Wasserprobe in einem Labor analysieren lassen. Wenn Bleileitungen vorhanden sind, sollte die Faustregel "Morgens erst Duschen, dann Kaffeewasser zapfen" beherzigt werden. Denn Blei reichert sich im Wasser an, wenn dieses etwa über Nacht in den Leitungen stagniert. Unter dieser Voraussetzung sind Erwachsene nicht gefährdet. Kleinkind-Nahrung sollte in diesen Fällen mit einem dafür geeigneten Mineralwasser (Etikett beachten!) zubereitet werden.