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Häufig gestellte Fragen zur Gebührenumstellung

Aufgrund gesetzlicher Anpassungen wird die Umsatzsteuerpflicht ausgeweitet. Daher stellen wir unsere privatrechtlichen Entgelte auf öffentlich-rechtliche Gebühren um. So bleiben unsere Abwasserleistungen auch weiterhin steuerfrei.

Sie als Kund:innen zahlen aktuell einen Grundpreis und einen Mengenpreis. Die Preise für Abwasser unterliegen bisher nicht der Umsatzsteuer. Das würde sich zum 1. Januar 2022 ändern, sodass 19 % Umsatzsteuer fällig wären. Da das eine erhebliche Mehrbelastung für Sie bedeuten würde, haben wir uns entschlossen, auf Gebühren umzustellen. Auf Ihrer Abrechnung finden Sie dann beispielsweise Grundgebühren und Mengengebühren.