Die Berliner Wasserbetriebe honorieren jetzt auch die Nutzung von Regenwasser in Gebäuden weit deutlicher als bisher: Wer einen Speicher etwa für die Spülung der Toiletten mit Regenwasser betreibt, zahlt seit dem 1. Januar 2024 dafür nur noch 10 statt bisher 90 Prozent der Gebühren für die in den Regenwasserspeicher ableitenden Flächen. So sehen es die novellierten Satzungen des Unternehmens vor.
„Mit dieser Änderung wollen wir noch mehr Menschen dazu motivieren, Regenwasser auf möglichst vielfältige Art und Weise zu nutzen, um den schwammstadtgerechten Umbau der Stadt zu fördern“, sagt Prof. Dr. Christoph Donner, Vorstandsvorsitzender der Berliner Wasserbetriebe, der darauf verweist, dass damit auch der sorgsame Umgang mit Trinkwasser honoriert werde.
Die Nutzung von Regenwasser im Gebäude wurde Anfang des Jahres als weitere Möglichkeit zur Absetzung von Verdunstungs- und Versickerungsflächen von der Niederschlagswassergebühr in die Abwassergebührensatzung des Unternehmens eingefügt. Bei der Speicherung von Regenwasser zur Gartenbewässerung bleibt es bei einer Minderung um 10 Prozent, wenn das Speichervolumen größer als 20 Liter pro Quadratmeter der einleitenden Fläche ist.
Zudem stellen die Neufassungen klar, dass die Wasserbetriebe von den Anschlussnehmer:innen weitere Nachweise und Angaben über die Niederschlagswasserbeseitigung verlangen können: Etwa, in welchem Umfang von angeschlossenen versiegelten Flächen Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird, oder zur Größe von Regenwasserspeichern und zur Nutzung des darin gesammelten Wassers. Auch eine Berechtigung zur regelmäßigen oder anlassbezogenen kostenpflichtigen Prüfung der Abwasser-Grundstücksanschlüsse wurde verankert.
Die überarbeiteten Satzungen wurden am 15.12.2023 im Amtsblatt von Berlin www.berlin.de/landesverwaltungsamt/logistikservice/amtsblatt-fuer-berlin/ sowie auf www.bwb.de/de/satzungen.php veröffentlicht.