Die Gebühr für die Trinkwasserversorgung setzt sich aus einer Grund- und einer Mengengebühr zusammen. Die Grundgebühr wird für die Bereitstellung der Wasserversorgungsanlagen (u. a. Wasserwerke, Pumpwerke, Rohrleitungen) und für das Vorhalten der Messeinrichtung erhoben. Die Grundgebühr wird tageweise berechnet und richtet sich nach der Größe des eingebauten Hauptwasserzählers (Q3/Qn) und, bei Zählern bis zur Zählergröße Q3 10/Qn 6, auch nach der jährlich darüber genutzten Wassermenge. Dabei gilt: Je größer der Zähler, desto höher die Grundgebühr.
Die Mengengebühr berechnet sich nach der genutzten Trinkwassermenge pro Kubikmeter (1 Kubikmeter entspricht 1.000 Liter).
Unsere Mengengebühr beträgt netto 1,694 Euro/brutto 1,813 Euro* pro Kubikmeter.
Die Gebühren wurden am 15. Dezember 2023 im Amtsblatt Nr. 53 veröffentlicht.
Zählergröße bis Q3** | Zählergröße bis Qn | Jährlich festgestellte Menge in m³ | Grundgebühr Trinkwasser Tag/netto* | Grundgebühr Trinkwasser Tag/brutto* | Grundgebühr Schmutzwasser Tag/netto* |
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4 | 2,5 | 0 - 100 m³ | 0,045 € | 0,048 € | 0,045 € |
4 | 2,5 | 101 - 200 m³ | 0,060 € | 0,064 € | 0,060 € |
4 | 2,5 | 201 - 400 m³ | 0,099 € | 0,106 € | 0,099 € |
4 | 2,5 | 401 - 1000 m³ | 0,198 € | 0,212 € | 0,198 € |
4 | 2,5 | ab 1001 m³ | 0,300 € | 0,321 € | 0,300 € |
10 | 6 | 0 - 400 m³ | 0,480 € | 0,514 € | 0,480 € |
10 | 6 | ab 401 m³ | 0,720 € | 0,770 € | 0,720 € |
16 | 10 | - | 1,200 € | 1,284 € | 1,200 € |
25 | 15 | - | 1,800 € | 1,926 € | 1,800 € |
63 | 40 | - | 4,800 € | 5,136 € | 4,800 € |
100 | 60 | - | 7,200 € | 7,704 € | 4,800 € |
250 | 150 | - | 18,000 € | 19,260 € | 4,800 € |
Q3: Dauerdurchfluss in m³/h
Qn: Nenndurchfluss in m³/h
*Die Trinkwassergebühr unterliegt der Umsatzsteuer nach dem geminderten Satz für Lebensmittel von 7 Prozent. Beim Schmutzwassergebühren fällt keine Umsatzsteuer an.
Die Entwässerungsgebühren umfassen die Gebühr für die Entsorgung von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) sowie für die Beseitigung von Fäkalwasser und Fäkalschlamm.
Für die Schmutzwasserentsorgung berechnen wir ebenfalls eine Grund- und eine Mengengebühr. Die Mengengebühr beträgt seit 1. Januar 2022 2,155 Euro pro Kubikmeter.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt seit 1. Januar 2022 1,809 Euro pro Quadratmeter (m²) entwässerte Grundfläche und Jahr. Die Gebühr wird nach der bebauten und befestigten Fläche bemessen, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Bei der Umsetzung von Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung ist eine anteilige oder sogar vollständige Befreiung von der Niederschlagswassergebühr möglich.
Für die Entsorgung von Fäkalwasser aus Sammelgruben berechnen wir seit 1. Januar 2022 2,045 Euro pro Kubikmeter. Hinzu kommen die individuellen Kosten für die Spedition.
Die Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen kostet seit 1. Januar 2024 10,646 Euro pro Kubikmeter. Hinzu kommen die individuellen Kosten für die Spedition.
**Die Entwässerungsgebühren sind von der Umsatzsteuer befreit.
Gebühr ab | Trinkwassergebühr* pro m³ |
Schmutzwassergebühr pro m³ |
Niederschlagswassergebühr pro m²/Jahr |
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1. Januar 2022 | 1,694 € | 2,155 € | 1,809 € |
1. Januar 2020 | 1,694 € | 2,210 € | 1,797 € |
1. Januar 2018 | 1,694 € | 2,210 € | 1,840 € |
1. Januar 2016 | 1,694 € | 2,303 € | 1,804 € |
1. Januar 2015 | 1,694 € | 2,307 € | 1,744 € |
1. Januar 2014 | 1,694 € | 2,464 € | 1,825 € |
1. Januar 2013 | 2,027 € | 2,464 € | 1,825 € |
1. Januar 2012 | 2,027 € | 2,464 € | 1,897 € |
1. April 2010 | 2,027 € | 2,464 € | 1,897 € |
1. Januar 2009 | 2,038 € | 2,543 € | 1,840 € |
1. Januar 2008 | 2,071 € | 2,567 € | 1,717 € |
Rundungsdifferenzen können auftreten.
* Die Trinkwassergebühr unterliegt der Umsatzsteuer nach dem geminderten Satz für Lebensmittel von 7 Prozent. Beim Schmutzwassergebühren fällt keine Umsatzsteuer an.
Seit 1. Januar 2022 haben wir unsere privatrechtlichen Entgelte auf öffentlich-rechtliche Gebühren umgestellt.
Mit unserem Gebührenrechner können Sie in nur wenigen Schritten Ihre individuellen Gebühren für die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung ermitteln. Geben Sie einfach die erforderlichen Daten ein und Ihre Gesamtkosten werden automatisch berechnet. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Berechnung um einen Richtwert handelt. Ihre genauen Kosten werden erst bei Übermittlung des Zählerstandes berechnet.
In unseren Satzungen ist alles rund um das Thema Wasser, Abwasser sowie Verwaltungskosten geregelt. Dort finden Sie auch die Regelungen zum Thema Hausanschluss (Wasser) und Grundstücksanschluss (Abwasser).
Wir liefern Trinkwasser rund um die Uhr, frisch aus der Leitung und sorgen für eine sichere Abwasserentsorgung und Abwasserreinigung. Dafür entstehen Kosten, die wir nachweisbar und unabhängig geprüft mit unseren Gebühren an die Kundinnen und Kunden weitergeben.